Mitmach-Portal Fahrradwege
#1

Qualität von Radwegen und die Pflicht, sie zu benutzen

in Über gemeldete Gefahrenstellen diskutieren 24.11.2010 21:24
von KlausRiedel • 12 Beiträge

Wenn man Mängel an Radwegen in diesem Forum anspricht, Verbesserungsvorschläge hierzu macht, ist das gut und wichtig. Aber man sollte nicht übersehen, dass die Änderungen, bis sie denn überhaupt erst mal beschlossen sind, dann oft noch lange, lange auf ihre Umsetzung warten. Das wird angesichts der Haushalts- und Personallage der Stadt Ansbach bestimmt auch nicht besser werden.

Man sollte daher - parallel zum (wichtigen) Versuch, eine Verbesserung durchzusetzen - stets auch im Auge behalten, ob man nicht zunächst einmal die Radwegebenutzungspflicht für den gefährlichen Weg abschafft.
Hierbei sei auch auf das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen, BVerwG 3 C 42.09 , 18.11.2010.
Nur bei qualifizierter Gefahrenlage (so das BVerwG) darf der Radverkehr auf den Geh- und Radweg verwiesen werden. Ist der aber gefährlich, dürfte es kaum verhältnismäßig sein, den Radler dorthin zu verweisen. Im Übrigen sind die meisten (verpflichtenden) Gehwegbenutzungen (es gibt ja keine Radwege hier, nur Geh- und Radwege) unnötig, weil genau die qualifizierte Gefahrenlage gar nicht vorliegt.

Müsste die Straßenverkehrsbehörde demzufolge also erst mal dazu angehalten werden, die Schilder (Z 241 Getrennter Geh- und Radweg oder Z 240 Gemeinsamer Geh- und Radweg) abzuschrauben oder durch das Schild Z 239 Fußweg mit dem Zusatz "Radfahrer frei" zu ersetzen.

Das dauert in Ansbach immer noch lange genug. Erinnert sei hier an die entsprechenden Beschlüsse im Radverkehrskonzept. Da sind etliche Vorgaben, genau in diesem Sinne die Beschilderung zu ändern, noch nach 1 1/2 Jahren nicht umgesetzt.

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#2

RE: Qualität von Radwegen und die Pflicht, sie zu benutzen

in Über gemeldete Gefahrenstellen diskutieren 28.11.2010 15:29
von Bernhard Schmid • 1 Beitrag

Die Benutzungspflicht der Rad- und Fußwege ist auch aus meiner Sicht häufig eher eine zusätzliche Gefährdung und eine ungerechtfertigte Einschränkung,weil man als Radfahrer dort praktisch allen anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren muss.
Wo kann man das Radwegkonzept den einsehen?
Gibt es in digitaler Form?

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#3

RE: Qualität von Radwegen und die Pflicht, sie zu benutzen

in Über gemeldete Gefahrenstellen diskutieren 29.11.2010 21:29
von KlausRiedel • 12 Beiträge

Das Radverkehrskonzept der Stadt Ansbach wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 26.05.2009 ( Tagesordngspkt. Nr. 74) beschlossen. Der (allgemeine) Text findet sich jedoch im Protokoll der Bauausschussitzung vom 18.05.2009 (Tagesordngspkt. Nr.83) hier:
http://www3.ansbach.eu/lc/upmedia/pdf/Ba...8._Mai_2009.pdf
Leider findet sich dort nicht die Maßnahmenliste.

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#4

RE: Qualität von Radwegen und die Pflicht, sie zu benutzen

in Über gemeldete Gefahrenstellen diskutieren 06.03.2011 15:06
von OliverRuehl • 19 Beiträge

Die Maßnahmen Liste liegt uns jetzt vor und wir gleichen Sie derzeit mit unseren Gefahrenstellen ab. Des Weiteren haben wir uns intern auf eine Prioritätenliste verständigt, die wir (hoffe ich) demnächst veröffentlichen.

Viele Grüße Oliver Rühl

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#5

RE: Qualität von Radwegen und die Pflicht, sie zu benutzen

in Über gemeldete Gefahrenstellen diskutieren 23.08.2011 11:15
von OliverRuehl • 19 Beiträge

Wir haben jetzt die Gefahrenstellen eingeteilt, der Abgleich mit der Maßnahmenliste erfolgt derzeit.
Gruß Oliver Rühl

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