Das vordergründigste Problem ist m. E., dass es sich derzeit - stadteinwärts - nicht einmal um einen für den Radverkehr geöffneten Gehweg handelt. Der Radler fährt in Fahrtrichtung rechts also illegal. Wenn`s kracht ist er daher derzeit der Dumme.
Die erste Forderung m. E, daher: Beschilderung mit Z 239 Fußgänger und Zusatz Radfahrer frei fordern - so wie es in Fahrtrichtung stadtauswärts bereits geschehen ist.
Eine Verbreiterung der Engstelle wollte die Stadt Ansbach (Bauamt, Straßenverkehrsamt) übrigens auch schon haben - scheiterte aber am mangelnden Verkaufswillen des Eigentümers (Baustoffhandel Schwarz).
Der Rote Belag vor der Ausfahrt wäre natürlich sehr wichtig, um den aus der Ausfahrt ausfahrenden Pkw-/Lkw-Verkehr auf die Radler aufmerksam zu machen..
Ein Schutzstreifen ist auf einer 4-spurigen Straße nicht ohne weiteres eine Verbesserung.
Die meisten Schutz- (und auch die meisten Radfahr-)streifen sind ohnehin zu schmal und zu nahe am ruhenden Verkehr (siehe Bahnhofstraße), so dass sich der Autoverkehr verleiten lässt in zu geringem Seitenabstand zu überholen. Die Forderung nach Schutzstreifen ist daher in der Regel nicht zielführend. Nur wenn genaue Qualitätskriterien (Breite, Abstand zu parkenden Autos - sich öffnenden Türen) eingehalten werden, kann der Schutz- oder der Radstreifen gut sein.