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  • Bea meint wahrscheinlich den Abzweig zur Schöneckerstraße.
    Die schlechtesten Sichtbeziehungen sind für den Radfahrer, der von Ost nach West fährt gegenüber dem Autler in gleicher Richtung, der aber einbiegen will in die Schöneckerstraße, denn da muss der Autler seinen Kopf auf seinem steifen Nacken nach rechts hinten verdrehen, um zu sehen, wie die Radler den Berg runter sausen...
    Mir fällt nichts anderes ein als dass man bessere Sichtbeziehungen schaffe durch Büsche-Schneiden und dass an der Ampel ein gelbes Blinklicht aufleuchten möge, damit der Autler leichter schnallt, dass er jetzt evtl warten muss. Aber man sollte trotzdem vorsichtig sein. Außer denen mit 70 Sachen gibt`s ja auch noch die Autler, die nicht fähig sind, sich umzudrehen. Autofahren macht echt einen steifen Hals. Nicht zu schnell abwärts.
    Und natürlich sollten die unsinnigen Z 205 Vorfahrt gewähren für den Radverkehr abgeschraubt werden. Da denkt der Autler noch, er hätte immer Vorrang...

  • Radfahren als WellnessDatum10.03.2011 22:35
    Foren-Beitrag von KlausRiedel im Thema Radfahren als Wellness

    Um der Sache Nachdruck zu verleihen müsste im Stadtplanungsamt nachgefragt werden.

    M. W. hat der - maßgeblich an der Ausarbeitung des Radverkehrskonzepts beteiligte - Mitarbeiter Felix Harting 2009 an einem Konzept gearbeitet (Netzplanung). Allerdings ist er damit nicht fertig geworden. Auch ist er nicht mehr bei der Stadt Ansbach.

    Man sollte mal nachfragen, ob es einen Nachfolger gibt, der seine Arbeit (mit dem entsprechenden Engagement und nicht nur pflichtschuldig) weiter macht.

    Wichtig wäre eine Person, die bereit ist ,kommunikativ mit allen (!) zusammenzuarbeiten, die auf dem Gebiet bereits tätig waren oder künftig sein werden, damit - Schritt für Schritt - eine Gesamtlösung erstellt wird. Wichtig ist dabei eine Vorgehensweise streng nach dem Merkblatt der Forschungsgesellschaft für Straßenverkehrswesen (FGSV) zur wegweisenden Beschilderung von Radverkehrsanlagen. Das dortige Vorgehen sollte als Messlatte auch deshalb herangezogen werden, weil man eine Wegweisung nur wachsend und Hand in Hand mit den Akteuren in den angrenzenden Regionen erstellen kann. Da sollte nicht jeder nach seiner Lust und Laune daran gehen.

    Wenn man hierzu (Kooperation und systematische Vorgehensweise) nicht bereit ist, kann man zwar relativ schnell etwas erreichen, aber das hat leider nur eingeschränkten Nutzen. So etwas gibt es inzwischen auch hier:

    Zwischenzeitlich hat nämlich das Straßenbauamt sich mit einem - die bestehenden touristischen Signet-Wegweisungen und zarten FGSV-Anfänge hie und da und auch evtl. Routenplanungen tunlich ignorierenden - Zielwegweisungssystem entlang der Bundesstraßen verewigt, das nun zusammenhanglos neben dem Bestehenden hängt. Hintergrund war eine Anordnung des (durchaus fahrradfreundlichen) Innenministers Herrmann, die Bundesstraßen mit einer FGSV-Wegweisung auszustatten. Die Vorgabe wurde von den (autofreundlichen) Straßenbauern denn auch schnell erfüllt (abgehakt). Kritische Nachfragen, die sie vereinzelt bekamen, weil sie so absprachelos die Sache durchzogen, sollen von der Behörde sehr barsch abgewiesen worden sein.

    Eine andere Adresse ist der Verband Region Hesselberg. Dort arbeitet man auch auf eine FGSV-Wegweisung hin.

    Ja, es wäre wirklich gut, wenn da mal nachgefragt würde.

  • Radfahren als WellnessDatum11.01.2011 22:48
    Foren-Beitrag von KlausRiedel im Thema Radfahren als Wellness

    Das ist ein sehr verständlicher Wunsch: Grüne Wege! Wie schön.

    M. E. ließe sich dies am leichtesten umsetzen durch konsequente Ziel- und Routenwegweisung. Der Radler würde dann informiert, wo er schnell und direkt (dafür vielleicht nicht so romantisch) und wo er eher idyllisch zum Ziel gelangt.

    Das ist eigentlich auch von der Stadt beabsichtigt (Bestandteil des Radwegekonzepts) - nur hapert es m. E. am Personal...

  • Verkehrsausschuss am 26.01.2011Datum11.01.2011 22:43
    Foren-Beitrag von KlausRiedel im Thema Verkehrsausschuss am 26.01.2011

    Die Stadt Ansbach (Stadtrat) hat im Sommer 2009 ein Radverkehrskonzept verabschiedet. Der Stadtrat hat es - ,abgesehen von einigen wenigen Detail-Punkten, die von der CSU nicht mitgetragen wurden - einstimmig verabschiedet. Insbesondere das grundlegende Ziel, den Radverkehrsanteil zu steigern, war allgemeiner Konsens.

    Im Radverkerhskonzept wurde sich auch "klipp und Klar für eine Prioritäten liste" ausgesprochen. Über 30 Maßnahmenpunkte wurden beschlossen, teilweise bereits umgesetzt, harren aber auch teilweise noch der Realisierung.

    Viel Detail-Arbeit. Für die Verwaltung, die das grundsätzliche Ziel (Radverkehrsanteil erhöhen) en detail umsetzen muss, in jeder Straße, an jeder Ecke, ... viel Detail-Arbeit auch für die politischen Akteure -- die Stadträte, und uns.... Schließlich müssen wir nachhaken, wenn die Maßnahmenpunkte nicht umgesetzt wurden, wenn neue Maßnahmen gefordert werden müssen.

    Mit pauschalen Maximal-Forderungen, etwa, dass das Rad "immer Vorrang gegenüber Stärkeren (zb.Autos)" haben soll, dürfte man aberr m. E. nicht weiter kommen, wenn man sie nicht am Einzelfall genau erläutert und die eigenen Vorstellungen ausdrückt.

    Maximal-Forderungen wird man sich im Übrigen auch nicht entgegen stellen. Dafür zu sein ist leicht (siehe einstimmige Verabschiedung des Radverkehrskonzepts). Aber ob im Detail und konkret die fahrradfreundliche Lösung befürwortet wird oder man doch wieder Rücktzieher macht und Bedenken hat (Beispiel: sehr zögerliche Freigabe von Einbahnstraßen), das ist entscheident.

    Ich finde daher, dass nur und gerade Step by Step sich die Situation verbessern kann.

    Dafür brauchen wir langen Atem.

  • Verkehrsausschuss am 26.01.2011Datum08.01.2011 22:21
    Thema von KlausRiedel im Forum Verbesserungen und Anr...

    Die Verkehrsausschusssitzung am 26.01.2011 böte Gelegenheit, dass man - zumindest einige der inzwischen 66 gemeldeten - Problempunkte mit konkreten Anträgen - dort auf die Tagesordnung brächte.

  • Da die Maximilianstraße zwischen der Einmündung Karolinen-/Turnitzstraße und dem Czeslanski-Eck (=Einmündung der Kanalstraße) nun mal ohne Abriss einiger Häuser nicht breiter gemacht werden kann, wird sich dort für den Radverkehr keine durchschlagende Verbesserung erreichen lassen. Man muss sich also etwa in Fahrtrichung Norden vorsichtig in den Kfz-Verkehr einfädeln, dann seelisch ruhig bleiben und sich nicht abdrängen lassen.
    Für alle, denen das zu "haarig" erscheint, sollte die Alte Poststraße dringend auch in Süd-Nord Richtung (entgegen der jetzigen Einbahnrichtung) geöffnet werden. Noch besser: Fahrradstraße (Autos dürfen in der bisherigen Richtung weiter durchfahren) (zu den rechtlichen Details einer Fahrradstraße siehe meinen Beitrag vom 24.11.2010 zur Alexanderstraße/Schlossstraße).
    Auch die kurze Verbindung ohne Straßenname zwischen Alter Poststraße und Czeslanski-Eck sollte in diesem Sinne für den Radverkehr geöffnet werden. Der Radler etwa, der dann entlang der Steinernen Promenade (Maximilianstraße) vom Herrieder Tor oder der Endresstraße kommt und etwa zum Bahnhof will, kann dann durch diese Verbindung in die Alte Poststraße elegant das Nadelöhr Maximilianstraße ab Czeslanski-Eck umfahren.

  • Das Radverkehrskonzept der Stadt Ansbach wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 26.05.2009 ( Tagesordngspkt. Nr. 74) beschlossen. Der (allgemeine) Text findet sich jedoch im Protokoll der Bauausschussitzung vom 18.05.2009 (Tagesordngspkt. Nr.83) hier:
    http://www3.ansbach.eu/lc/upmedia/pdf/Ba...8._Mai_2009.pdf
    Leider findet sich dort nicht die Maßnahmenliste.

  • Thema von KlausRiedel im Forum Über gemeldete Gefahre...

    Ein Schutzstreifen an der 4-spurigen Straße ist eine mutige Forderung. Einziger Vorteil m. E.: schnelleres Radeln möglich.
    Ohne größere Baumaßnahmen (Verbreiterung der Straße) dürfte die Forderung aber hier beim bestem Willen schon rein praktisch nicht realisierbar sein. Und man hat je erst frisch gebaut...Wer will da wieder alles aufreißen? Und man müsste den Raum für den Streifen wohl auch vom Gehweg abknapsen... Müssen wir für unsere Rechte immer auf Kosten der noch schwächeren Verkehrsteilnehmer streiten?
    Viele Radler würden sich auf dem Streifen, praktisch also auf der 4-spurigen Straße, wohl auch etwas mulmig fühlen... Und links radeln wäre dann auch nicht mehr möglich (Gehweg dann ja schmaler, auf Streifen kein Linksverkehr erlaubt - manche Kamikaze-Radler machen es trotzdem, aber naja...). In der Gegenrichtung wäre also der Geschwindigkeitsgewinn dann wieder dahin...
    Ich glaube, dass das Problem mit den Einfahrten ein Grundsätzliches ist:
    Radeln auf dem Gehweg (ob gemeinsamer Geh- und Radweg Z 204 oder getrennter Geh- und Radweg Z 241 oder Z 239 Fußgänger Radfahrer frei) ist immer und überall gefährlich wegen der immer und überall vorhandenen Ausfahrten.
    Nur subjektiv ist das Radeln auf dem Gehweg sicherer oder - wenn man wirklich gaaanz gemütlich und schön vorsichtig fährt. Etwa meine 83-jahrige Mutter oder ich - wenn ich in der ruhigen Stimmung bin oder z. B. meine 5-jährige Tochter auf ihrem Rädlein neben her fährt - gaaanz langsam.
    Daher sollte man immer, wenn es möglich ist, auf der Straße fahren (dürfen). Die Beschilderung mit Z 241 und Z 240, die uns von der Straße vertreibt, muss (fast überall) weg.
    Das BVerwG hat in diesem Sinne ja eben erst entschieden (Siehe mein Beitrag zu diesem Thema).
    Allerdings ausgerechnet entlang von 4-spurigen Straßen muss man mit der Forderung "Runter vom Gehsteig / Rauf auf die Straße!" m. E. nicht gerade beginnen.

  • Thema von KlausRiedel im Forum Über gemeldete Gefahre...

    Das vordergründigste Problem ist m. E., dass es sich derzeit - stadteinwärts - nicht einmal um einen für den Radverkehr geöffneten Gehweg handelt. Der Radler fährt in Fahrtrichtung rechts also illegal. Wenn`s kracht ist er daher derzeit der Dumme.
    Die erste Forderung m. E, daher: Beschilderung mit Z 239 Fußgänger und Zusatz Radfahrer frei fordern - so wie es in Fahrtrichtung stadtauswärts bereits geschehen ist.
    Eine Verbreiterung der Engstelle wollte die Stadt Ansbach (Bauamt, Straßenverkehrsamt) übrigens auch schon haben - scheiterte aber am mangelnden Verkaufswillen des Eigentümers (Baustoffhandel Schwarz).
    Der Rote Belag vor der Ausfahrt wäre natürlich sehr wichtig, um den aus der Ausfahrt ausfahrenden Pkw-/Lkw-Verkehr auf die Radler aufmerksam zu machen..
    Ein Schutzstreifen ist auf einer 4-spurigen Straße nicht ohne weiteres eine Verbesserung.
    Die meisten Schutz- (und auch die meisten Radfahr-)streifen sind ohnehin zu schmal und zu nahe am ruhenden Verkehr (siehe Bahnhofstraße), so dass sich der Autoverkehr verleiten lässt in zu geringem Seitenabstand zu überholen. Die Forderung nach Schutzstreifen ist daher in der Regel nicht zielführend. Nur wenn genaue Qualitätskriterien (Breite, Abstand zu parkenden Autos - sich öffnenden Türen) eingehalten werden, kann der Schutz- oder der Radstreifen gut sein.

  • Thema von KlausRiedel im Forum Über gemeldete Gefahre...

    Wenn man Mängel an Radwegen in diesem Forum anspricht, Verbesserungsvorschläge hierzu macht, ist das gut und wichtig. Aber man sollte nicht übersehen, dass die Änderungen, bis sie denn überhaupt erst mal beschlossen sind, dann oft noch lange, lange auf ihre Umsetzung warten. Das wird angesichts der Haushalts- und Personallage der Stadt Ansbach bestimmt auch nicht besser werden.

    Man sollte daher - parallel zum (wichtigen) Versuch, eine Verbesserung durchzusetzen - stets auch im Auge behalten, ob man nicht zunächst einmal die Radwegebenutzungspflicht für den gefährlichen Weg abschafft.
    Hierbei sei auch auf das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen, BVerwG 3 C 42.09 , 18.11.2010.
    Nur bei qualifizierter Gefahrenlage (so das BVerwG) darf der Radverkehr auf den Geh- und Radweg verwiesen werden. Ist der aber gefährlich, dürfte es kaum verhältnismäßig sein, den Radler dorthin zu verweisen. Im Übrigen sind die meisten (verpflichtenden) Gehwegbenutzungen (es gibt ja keine Radwege hier, nur Geh- und Radwege) unnötig, weil genau die qualifizierte Gefahrenlage gar nicht vorliegt.

    Müsste die Straßenverkehrsbehörde demzufolge also erst mal dazu angehalten werden, die Schilder (Z 241 Getrennter Geh- und Radweg oder Z 240 Gemeinsamer Geh- und Radweg) abzuschrauben oder durch das Schild Z 239 Fußweg mit dem Zusatz "Radfahrer frei" zu ersetzen.

    Das dauert in Ansbach immer noch lange genug. Erinnert sei hier an die entsprechenden Beschlüsse im Radverkehrskonzept. Da sind etliche Vorgaben, genau in diesem Sinne die Beschilderung zu ändern, noch nach 1 1/2 Jahren nicht umgesetzt.

  • EndressstraßeDatum24.11.2010 20:56
    Foren-Beitrag von KlausRiedel im Thema Endressstraße

    Die Situation in der Endresstraße wird sich erst verbessern, wenn möglichst alle Einbahnstraßen für den Radverkehr aufgemacht wurden, denn dann rechnen die Autofahrer mit entgegenkommenden Radfahrern in jeder Einbahnstraße.

    Daher: Bitte die Öffnung aller Einbahstraßen forcieren.

    Die Stadträte sind bei der Öffnung von Einbahnstraßen viel zu ängstlich (siehe das Zögern und Zaudern mit der Hardenbergstraße) Auch wenn es gefährlich aussieht, ist m. W, noch kein Unfall (auch in der Endresstraße nicht) passiert. Wenn man die Gefahr sieht, ist sie eben auch schon gebannt. In der Endresstraße fährt jedenfalls kein Radler in trügerischer Sicherheit, die so mancher schöne Radweg vorgaukelt.

    Von der Öffnung sollten in Ansbach wirklich nur Einzelfälle ausgenommen werden, z. B. die Turnitzstraße (wegen der vielen Busse).

  • Alexander Strasse / SchlossstrasseDatum24.11.2010 20:45

    Man sollte die Alexanderstraße zur Fahrradstraße umwitmen. Man könnte Autoverkehr wie bis jetzt zulassen. Dann würde dem Autoverkehr durch die Beschilderung allerdings signalisiert, dass er hier nicht die Nr. 1 ist. Im einzelnen würde gelten:

    "Ge- oder Verbot
    1.Andere Fahrzeugführer dürfen Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen angezeigt.
    2.Alle Fahrzeugführer dürfen nicht schneller als mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h fahren. Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugführer die Geschwindigkeit weiter verringern.
    Erläuterung

    1.Das nebeneinander Fahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
    2.Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt." (zitiert nach www.gesetze-im-internet.de)

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